Gute Nachrichten für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen! Seit dem 1. Januar 2025 wurde der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro auf 131 Euro erhöht. Diese finanzielle Unterstützung hilft dabei, den Alltag angenehmer und stressfreier zu gestalten. Doch was bedeutet das genau – und wie kann man den Betrag optimal nutzen? Haushaltsglück – die Alltagshilfe in Kyritz, Rheinsberg und Umgebung gibt dir alle wichtigen Infos auf einen Blick!
Die Pflege eines geliebten Menschen kann herausfordernd sein – sowohl körperlich als auch emotional. Genau hier setzt der Entlastungsbetrag an:
Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 bis 5, die zu Hause betreut werden, erhalten diesen monatlichen Zuschuss, um anerkannte Alltags- und Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
🎯 Das Ziel:
Unterstützung für pflegende Angehörige
Mehr Selbstbestimmung für Pflegebedürftige
Erleichterung im Alltag durch professionelle Hilfe
Der Betrag von 131 Euro pro Monat kann flexibel für anerkannte Dienstleistungen verwendet werden. Dazu gehören:
✔ Haushaltsnahe Hilfe – Unterstützung beim Einkaufen, Putzen oder Kochen 🏠🛒
✔ Alltagsbegleitung & Betreuung – Spaziergänge, Gesellschaft leisten oder Begleitung zu Terminen 🚶♀️👩⚕️
💡 Haushaltsglück Tipp:
Mit unseren professionellen Alltagshelfern in Kyritz,Neuruppin, Wittstock, Rheinsberg und Umgebung kannst du den Entlastungsbetrag optimal nutzen. Wir helfen bei Haushaltsaufgaben, begleiten zu Terminen oder sorgen für angenehme Gesellschaft im Alltag.
1️⃣ In der Regel bezahlen Pflegebedürftige die Kosten zuerst selbst.
2️⃣ Danach reichen sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein.
3️⃣ Bei Genehmigung wird der Betrag erstattet.
💡 Direktabrechnung möglich: Manche Anbieter – wie Haushaltsglück – übernehmen die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Das spart Zeit und Bürokratie!
Falls der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig genutzt wird, kann das Restguthaben in die folgenden Monate übertragen werden – allerdings nur bis zum 30. Juni des Folgejahres. Danach verfällt der Betrag.
🎯 Unser Tipp:
Jetzt schon planen und sicherstellen, dass der Betrag rechtzeitig für sinnvolle Entlastungsleistungen genutzt wird.
Falls der Entlastungsbetrag nicht ausreicht, gibt es eine weitere Möglichkeit:
✅ Bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen können für Entlastungsangebote umgewandelt werden.
Dafür ist lediglich ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich.
Mit dem neuen Entlastungsbetrag von 131 Euro gibt es mehr finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Wer die Möglichkeiten clever nutzt, kann den Alltag entspannter und angenehmer gestalten.
💡 Nutze den Entlastungsbetrag optimal mit Haushaltsglück!
📞 Jetzt beraten lassen: 033971/327979
📩 E-Mail: info@haushaltsglueck.de
👉 Lass den Betrag nicht verfallen – profitiere von unseren Alltagshelfern in Kyritz, Rheinsberg und Umgebung!
„Glücklich zu sein, bedeutet nicht, das Beste von allem zu haben, sondern das Beste aus allem zu machen.“
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